Skip to main content

Organisatorisches

Abrechnung

Hier finden Sie einen Überblick zu den möglichen Abrechnungsarten meiner psychotherapeutischen Leistungen.
Grundversicherung

Am 1. Juli 2022 trat das Anordnungsmodell in der psychologischen Psychotherapie in Kraft. Psychologische Psychotherapien können damit unter gewissen Umständen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet werden.
Als anerkannte psychologische Psychotherapeutin verfüge ich über die dafür nötige Zahlstellenregister (ZSR) Nummer. Von Ihnen benötige ich eine ärztliche Anordnung durch einen Hausarzt, Kinderarzt oder Psychiater. Für Kriseninterventionen dürfen auch Gynäkologen eine Anordnung erstellen.
Die Anzahl der Sitzungen im Anordnungsmodel ist auf 15 Sitzungen limitiert. Nach einem Informationsaustausch zwischen der anordnenden ärztlichen Fachperson und mir sind zusätzliche 15 Sitzungen möglich. Für weitere Sitzungen bedarf es einer vorgängig einzuholenden Kostengutsprache Ihres Versicherers.
Die Grundversicherung bezahlt ab Erreichen der Franchise 90 % der Kosten. Der gültige Tarif wird durch die Gesundheitsdirektorenkonferenz festgelegt und beträgt zurzeit CHF 154.80 pro 60 Minuten psychologischer Psychotherapie.

Zusatzversicherung
Am 1. Juli 2022 trat das Anordnungsmodell in der psychologischen Psychotherapie in Kraft. Dieses sieht vor, dass Leistungen der psychologischen Psychotherapie durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abgegolten werden können. Ob und in welchem Umfang Leistungen der nicht ärztlichen Psychotherapie von der Zusatzversicherung übernommen werden, entscheidet jede Zusatzversicherung individuell. Falls meine Leistungen über Ihre Zusatzversicherung abgerechnet werden sollen, klären Sie bitte im Voraus mit Ihrer Zusatzversicherung die jeweiligen Deckungsumfänge.
Invalidenversicherung (IV)
Ich bin auf der Liste anerkannter Psychologen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV). Therapien können damit über die Invalidenversicherung (IV) abgerechnet werden.
Ab dem zweiten Jahr der Psychotherapie leistet die IV die volle Kostendeckung, wenn die Psychotherapie der beruflichen Eingliederung dient oder dazu beiträgt die schulischen Anforderungen der Regelschule zu bewältigen.
Beim Vorliegen eines Geburtsgebrechens (z. B. ADHS, Autismus etc.) kann eine Kostengutssprache ab Therapiebeginn beantragt werden. Das Geburtsgebrechen muss durch einen Arzt abgeklärt werden. Verfügen Sie über eine Kostengutsprache der IV für eine Psychotherapie bei Ihrem Kind, so werden die Kosten bis zum vollendeten 20. Lebensjahr von der IV getragen.
Private Finanzierung

Die Kosten für eine Behandlung können auch privat beglichen werden. Gerne informiere ich Sie persönlich über die Preise.

Behandlungstermin

  • Vereinbarte Termine sind verbindlich. Können Sie trotzdem einmal einen Termin nicht wahrnehmen, können Sie diesen bis maximal 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kostenfolge absagen (telefonisch oder per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).
    Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen zum vereinbarten Termin wird der normale Stundensatz verrechnet. Bitte beachten Sie, dass solche Kosten nicht von der Krankenkasse oder IV getragen werden und Sie diese privat bezahlen müssen.

  • Die Anmeldung kann an mich direkt oder über Ihren Kinderarzt / Hausarzt erfolgen. Am besten erreichen Sie mich per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Kontaktformular. Gerne können Sie mir Ihr Anliegen kurz schildern und mir mitteilen, wie ich Sie erreichen kann. Danach besprechen wir das weitere Vorgehen.
    Nach erfolgter Anmeldung haben Sie im Rahmen eines ersten Gesprächs Gelegenheit, über die aktuellen Anliegen und Sorgen zu sprechen, welche zur Anmeldung geführt haben. Gemeinsam einigen wir uns auf eine geeignete Vorgehensweise.
    Melden sich Kinder oder Jugendliche selbstständig, klären wir telefonisch, wie wir die Eltern einbeziehen können. Für eine therapeutische Begleitung braucht es in jedem Fall das Einverständnis und die Mitarbeit der Eltern.

  • Die Dauer einer Sitzung beträgt in der Regel 50 Minuten.